Bedingungen des Affiliate-Programms

Nutzungsregeln des Partnerprogramms (im Folgenden die „Regeln“ genannt), betrieben von TGNCA s.r.o., Firmennummer: 09634231 mit Sitz Emilie Floriánová 810/2, 466 01 Jablonec nad Nisou, geführt am Bezirksgericht in Ústí nad Labem unter sp. zn. C 46079 (im Folgenden als „TGNCA“ bezeichnet).

Affiliate-Programm

1) TGNCA verpflichtet die Person, die den Abschluss der Registrierung in der Bewerbung mit dem potenziellen Kunden (im Folgenden „Partner“ genannt) vermittelt, eine Provision für die Vermittlung der Registrierung des potenziellen Kunden zu zahlen, die auf dem Umsatz basiert, den der potenzielle Kunde auf der Grundlage der weiteren Zusammenarbeit erzielen wird.

2) Die Registrierung im Affiliate-Programm ist auf unbestimmte Zeit geschlossen, der Anspruch auf eine monatliche Provision aus jeder vermittelten Registrierung besteht jedoch nicht länger als 540 Tage aufeinanderfolgender Kalendermonate. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Registrierung und bedarf der Genehmigung durch die TGNCA.

3) Der Partner erklärt, dass er nicht vorbestraft ist und eine im Handels- oder Handelsregister eingetragene Person ist. Falls der Partner diese Bedingungen nicht mehr erfüllt, ist er verpflichtet, die TGNCA innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt eines solchen Ereignisses, das seine Unfähigkeit, Partner zu sein, begründet, zu benachrichtigen.

4) Verstößt der Partner gegen seine in Punkt 2.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gennante Mitteilungspflicht, behält TGNCA sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erlischt der Provisionsanspruch des Partners für die 6 Kalendermonate vor dem Monat, in dem der Rücktritt vom Vertrag dem Partner mitgeteilt wird. Der Rücktritt gilt als wirksam, wenn er an die bei der Anmeldung zum Partnerprogramm angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird.

5) TGNCA verpflichtet sich, dem Partner eine Provision für die Vermittlung der Registrierung zu zahlen, und zwar in Höhe von:

  • 0% des generierten Umsatzes in den ersten 30 Tagen der Kundenregistrierung in der Anwendung
  • 0,3% des generierten Umsatzes vom 30. Tag ab der Registrierung des Kunden in der Anwendung bis zum Ende des 180. Tages ab der genannten Registrierung.
  • 0,5% des generierten Umsatzes ab dem 180. Tag ab der Registrierung des Kunden in der Anwendung bis zum Ende von 540 Tagen ab der genannten Registrierung.

(im Folgenden als „Partnerprovision“ bezeichnet).

6) Die Provision des Partners wird aus dem durch die Anwendung generierten Umsatz des Kunden berechnet. Der generierte Umsatz wird auf der Grundlage von Daten berechnet, die in der Google Analytics-Webanwendung zur Messung der Website des Kunden unter aggregiert wurden www.analytics.google.com Kurzverknüpfter Tanganica-Pixel-Messcode.

7) Der Provisionsanspruch des Vermittlers entsteht erst, wenn TGNCA dem Kunden selbst eine Gebühr für die Dienstleistung berechnet.

8) Der Partner hat keinen Anspruch auf Provision oder einen Teil davon, wenn er der Eigentümer oder Mitarbeiter des potenziellen Kunden ist, für den die Registrierung vorgenommen wurde.

9) TGNCA verpflichtet sich, die Provision des Partners innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Abrechnungszeitraums des potenziellen Kunden, dessen Registrierung vom Partner ermöglicht wurde, auf das vom Partner angegebene Bankkonto zu zahlen.

10) Der Partner und TGNCA können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Mitteilung wird am Tag nach der Zustellung der Mitteilung an die andere Partei wirksam. Die Mitteilung muss per Einschreiben an die Adresse der Vertragspartei oder an die E-Mail-Adresse der Vertragspartei gesendet werden. TGNCA erklärt, dass seinerseits die E-Mail-Adresse info@tanganica.com dazu berechtigt ist. Sofern vom Kunden nicht anders angegeben, ist seine bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse für diesen Zweck geeignet. Im Falle einer Kündigung erlischt der Anspruch des Partners auf Provisionen, die in dem Monat angefallen sind, in dem die andere Partei die Kündigung erhalten hat, nicht.

11) TGNCA verpflichtet sich, den Kunden nicht zu veranlassen oder anderweitig zu überreden, eine andere Zusammenarbeit mit dem Partner zu beenden, falls eine Zusammenarbeit zwischen ihnen besteht.

Schlußbestimmungen

11) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik. Rechte und Pflichten, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich festgelegt sind, unterliegen dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch.

12) TGNCA behält sich das Recht vor, das Affiliate-Programm jederzeit abzubrechen oder die Regeln einseitig zu ändern. TGNCA ist verpflichtet, die Änderung der Regeln mitzuteilen und ihre neue aktuelle Version auf den Seiten ihrer Website zu veröffentlichen und den Partner gleichzeitig mindestens 1 Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail über die Änderung zu informieren.

(13) Sollte eine Bestimmung der Regeln aus irgendeinem Grund ungültig oder unwirksam sein, führt diese Tatsache nicht zur Ungültigkeit oder Unwirksamkeit anderer Teile der Regeln.